Verpackungsverordnung

Die Entsorgungsgebühren sind ab 1.1.2009 eine gesetzliche  Pflichtabgabe lt. 5.Novelle der Verpackungsverordnung und müssen vom "Erstinverkehrbringer" der Tragetaschen, für den Einsatz in Deutschland, berechnet und abgeführt werden. Daher sind wir verpflichtet, an Sie die Gebühren zu berechnen und diese abzuführen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet aktuell, unter www.bmu.de/abfallwirtschaft

Hier finden Sie die Verpackungsverordnung in der aktuell gültigen Fassung:
Verpackungsverordnung

Für weitere Fragen und Informatonen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.